„Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“⁠

31. März 2021

Kids playing
Nach jahrelangem Ringen hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorgelegt.

Wir finden die gefundene Formulierung als nicht ausreichend, da sie keine Stärkung der Kinderrechte bedeutet. Gemeinsam mit über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen und renommierten Einzelpersonen fordern wir die Bundestagsfraktionen und Bundesländer in einem Appell auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. ⁠ Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und renommierter Einzelpersonen fordert mit beigefügtem Appell Bundestag und Bundesrat dazu auf, die aktuelle Diskussion um die Aufnahme der Kinderrechte voranzutreiben und noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss zu bringen.

Allerdings sehen wir deutlichen Verbesserungsbedarf für den aktuell von der Bundesregierung vorgelegten Formulierungsvorschlag. Die Eckpunkte hierfür sind in dem Appell dargestellt und wir ersuchen Sie, diese in den weiteren Verhandlungen zu berücksichtigen. In der vorgelegten Formulierung sehen wir keinen Fortschritt für die Kinderrechte, sondern sogar einen Rückschritt in Bezug auf die bisherige Recht- sprechung des Bundesverfassungsgerichts. Insbesondere kann auch nicht beabsichtigt sein, die Kindergrundrechte durch eine unbedachte Verortung inmitten der Elternrechte gegen diese in Stellung zu bringen. Daher positionieren wir uns entschieden dagegen.

Dazu bieten all die Unterzeichnenden gleichzeitig auch Gesprächsbereitschaft und ihre Expertise an, damit fast 30 Jahre nach der Ratifikation der Kinderrechtskonvention durch Deutschland die Kinderrechte Wirkung auf unser gesellschaftliches Zusammenleben und alle Gesetze entfalten.⁠

Denn es gilt: „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“⁠